Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anbieter und Geltungsbereich

1.1 Anbieter der Software „Revier3D" (erreichbar unter https://revier3d.at) ist Ing. Thomas Postl, Einzelunternehmer, Neusiedlerstraße 18, 2763 Pernitz, Österreich, UID-Nummer: ATU83556304, E-Mail: [email protected] (nachfolgend „Anbieter").

1.2 Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung von Revier3D zwischen dem Anbieter und den Nutzern (nachfolgend „Kunde"). Entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nicht.

1.3 Kunden können Verbraucher im Sinne des KSchG oder Unternehmer sein. Soweit einzelne Regelungen nur für eine Gruppe gelten, ist das ausdrücklich angeführt.

2. Leistungsgegenstand

2.1 Revier3D ist eine webbasierte Software (Software as a Service) für die Verwaltung von Jagdrevieren. Der Funktionsumfang des Tarifs „Basic" umfasst insbesondere: automatisch erzeugte 3D-Revierkarte, 2D-Karte mit Luftbild und Katasterbearbeitung, Reviereinrichtungen (Marker), Abschussplan und Streckenliste mit PDF-Export, Druckkarte (A4 bis A2), automatische Wege-Erkennung, Messwerkzeuge, GPX-Import und -Export, Wildkamera-Anbindung (per E-Mail-Weiterleitung und über das Kameraportal des Herstellers) mit Auswertung sowie ein Revier-Link mit gemeinsamem Revier-Passwort für das Revierteam. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nach Punkt 2.6 ist in jedem Tarif enthalten.

2.2 Der Tarif „Pro" umfasst zusätzlich zum Basic-Umfang insbesondere: Mehrbenutzer-Konten mit Rollen und Rechten, Jagdgast-Zugänge, das Aufsichts-Register (Kontrollgänge der Jagdaufsicht mit Beanstandungen), die Wildbret-Verwaltung für Stücke aus dem eigenen Revier mit Register, nichtamtlichen Ausfüllhilfen und Trichinenproben-Dokumentation, den Belegungs-Kalender für die Ansitzstände, die erweiterte Streckenstatistik (Auswertung nach Tageszeit, Erlegungsart, Gewicht und Altersstruktur) sowie die Revier-Buchhaltung (Punkt 2.4). Die Wildbret-Verwaltung erzeugt keinen amtlichen Vordruck und übermittelt keine Daten an Behörden, Verbände oder Labore. Ein Offline-Betrieb ohne Internetverbindung ist Bestandteil jedes kostenpflichtigen Tarifs und wird nicht gesondert verkauft. Nach dem Ende eines kostenpflichtigen Tarifs bleibt die lokal installierte App mit den bis dahin gespeicherten Revierdaten dauerhaft nutzbar, ohne weitere Kosten; es enden lediglich die Synchronisation über den Server, der geteilte Zugang über den Revier-Link, das Live-Wetter und die automatische Wildkamera-Anbindung (Punkt 5.1).

2.3 Der Anbieter entwickelt Revier3D laufend weiter. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Beibehaltung einzelner Funktionen, sofern der vertraglich zugesagte Kernfunktionsumfang erhalten bleibt.

2.4 Die Revier-Buchhaltung ist ein Werkzeug zur Erfassung von Einnahmen, Ausgaben und Belegen (vorbereitende Buchhaltung) mit Belegfotos, Festschreibung samt Änderungsprotokoll, Exporten und einem Nur-Lese-Zugang für die Steuerberatung des Kunden. Sie ist keine Steuerberatung, erstellt keine Bilanz und keine Umsatzsteuervoranmeldung und ist keine Registrierkasse im Sinne der Registrierkassensicherheitsverordnung. Die Verantwortung für die steuerliche Richtigkeit der Eintragungen und für die Einhaltung der Aufbewahrungspflichten (insbesondere § 132 BAO) liegt beim Kunden. Der Komplett-Export der Buchhaltung (Journal, Änderungsprotokoll, Belegbilder) und ein vom Kunden eingerichteter Steuerberater-Zugang bleiben auch nach dem Ende eines Pro-Abos zugänglich, solange das Revier gespeichert ist (Punkt 5.3).

2.5 Jedem Revier steht ein gemeinsamer Speicher für Fotos, Videos, Belege und Wildkamera-Bilder zur Verfügung: 8 GB im Tarif „Basic", 50 GB im Tarif „Pro", 1 GB während der kostenlosen Testphase. Gelöschte Einträge liegen 30 Tage im Papierkorb und zählen bis dahin mit; die Revierleitung kann den Papierkorb jederzeit selbst endgültig leeren. Ist der Speicher voll, weist der Anbieter weitere Uploads ab. Laufen weiterhin Wildkamera-Bilder ein, löscht das System automatisch die ältesten Wildkamera-Bilder endgültig, um Platz zu schaffen (Umlaufpuffer); eigene Fotos, Videos und Belege werden dabei nie gelöscht. Die Revierleitung wird darüber per E-Mail verständigt und sieht den Zustand dauerhaft im Kamera-Bereich. Der Anbieter kann im Einzelfall ein höheres Kontingent einräumen.

2.6 Revier3D arbeitet mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE). Alle Jagddaten (Fotos, Notizen, Marker-Positionen, Wildarten, Grenze, Grundstücksnummern, Buchhaltungsbelege und andere Revierinhalte) werden auf dem Gerät des Kunden verschlüsselt, bevor sie den Server des Anbieters erreichen. Der Server speichert nur chiffrierte Daten und kann deren Inhalt nicht lesen, nicht entschlüsseln und nicht an Dritte weitergeben. Der Schlüssel befindet sich ausschließlich beim Kunden und den von ihm berechtigten Personen. Der Anbieter kann bei Verlust des Schlüssels die Daten nicht wiederherstellen, auch nicht auf behördliche Anordnung. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist in beiden Tarifen enthalten.

2.6.1 Von der Verschlüsselung ausgenommen sind ausschließlich die folgenden Angaben und Vorgänge:

a) Zugangs-, Vertrags- und Ordnungsdaten, die dauerhaft im Klartext gespeichert bleiben: Account-E-Mail, Tarif und Zahlungsstatus, Revier-Link, Mitgliedschaften im Revier samt Rolle, die belegte Speichermenge, der Name des Reviers, Land und Bundesland, die vom Kunden eingetragenen Stammdaten für Behördenblätter (Jagdausübungsberechtigter, Anschrift, Bezirk, Behörde, Jagdgebietsnummer) sowie die vom Kunden vergebenen Namen der Wildkameras. Der Anbieter benötigt diese Angaben für Anmeldung und Rechteprüfung, für die Auslieferung, für die Zuordnung eingehender Wildkamera-Bilder und für die Auswahl der landesrechtlichen Schusszeiten- und Fristentabellen. Vergibt der Kunde für das Revier oder eine Wildkamera einen Flur- oder Ortsnamen, wird dieser damit im Klartext gespeichert.

b) Verwaltungsdaten der einzelnen Einträge: Anzahl der Einträge sowie Zeitpunkt ihrer Anlage, Änderung und Löschung. Sie sind für die Abgleichung mehrerer Geräte und für den Papierkorb erforderlich; der Inhalt der Einträge bleibt verschlüsselt.

c) Das Bearbeitungs- und Baufenster: Beim Bearbeiten der Reviergrenze und beim Bau der 3D-Karte übermittelt das Gerät des Kunden die Grenze für die Dauer der jeweiligen Anfrage an den Server, weil dieser die Berechnung durchführt. Der Anbieter speichert sie dabei nicht, auch nicht als Sicherungskopie.

d) Der Zeitpunkt einer Dokumenterstellung: Für GPX-Datei, Abschussplan-Nachweis, Streckenliste, Jahresbericht, Statistik und die Ausgaben der Revier-Buchhaltung sowie für deren Versand an eine Behörde übermittelt das Gerät des Kunden die dafür benötigten Einträge entschlüsselt für die Dauer der jeweiligen Anfrage. Der Anbieter erstellt daraus das Dokument und speichert die Einträge nicht.

e) Die Wetterabfrage: Das Gerät des Kunden fragt mit auf 0,01 Grad gerundeten Wetterpunkten nach der Gegend des Reviers. GeoSphere Austria und Bright Sky als Zugang zum Deutschen Wetterdienst werden unmittelbar gefragt und sehen dabei die Geräte-IP und den gerundeten Ort. Open-Meteo wird auf eigener Infrastruktur des Anbieters betrieben: Der Anbieter verarbeitet gerundete Wetterpunkte während der Anfrage, nach Prüfung von Sitzung und Abonnement, ohne dauerhafte Wetterort-Protokolle. Konto- und Sitzungsdaten werden nicht an den Wetterdienst weitergereicht. Diese Abfragen verraten die Gegend, keine Inhalte der Revierdaten. Der Kunde kann sämtliche Wetterabfragen je Gerät abschalten.

f) Der gerundete Revierstandort für die Wildkamera-Auswertung: Für die Dämmerungs-Auswertung der Wildkamera übermittelt das Gerät des Kunden den Standort des Reviers im Rumpf dieser Anfrage, gerundet auf zwei Nachkommastellen (ein Raster von rund einem Kilometer). Der Anbieter speichert ihn weder in der Datenbank noch in einem Protokoll; im Arbeitsspeicher wird er als Schlüssel eines kurzlebigen Zwischenspeichers gehalten. Die Rundung begrenzt die Genauigkeit dieser Übermittlung; sie verbirgt den Standort des Reviers nicht, weil dieser bereits nach Punkt j) ableitbar ist.

g) Zugangsdaten für ein Kameraportal: Hinterlegt der Kunde Zugangsdaten für das Kameraportal eines Herstellers, damit der Anbieter die Bilder dort abholt, werden diese verschlüsselt gespeichert, der zugehörige Schlüssel liegt jedoch beim Anbieter. Es ist die einzige Stelle, an der der Anbieter etwas aufsperren kann; sie betrifft nur dieses Portal-Passwort und keine Jagddaten. Die Hinterlegung ist freiwillig.

h) Kamerabilder im Moment des Eingangs: Ein von einer Wildkamera übermitteltes Bild verschlüsselt der Server unmittelbar bei Eingang mit dem öffentlichen Schlüssel des Reviers, weil zu diesem Zeitpunkt regelmäßig kein Gerät des Kunden erreichbar ist. Er sieht das Bild dabei einmalig und kann es danach nicht mehr öffnen.

i) Die Herkunft der Revierkarte: Lesbar bleibt, aus welcher amtlichen Quelle die Karte des Reviers gebaut wurde, also Höhenmodell, Luftbild und die herausgebende Stelle. Der Anbieter benötigt diese Angabe, um den Kachel-Vorrat des Reviers wiederzufinden. Aus ihr lässt sich das Land ableiten, in der Bundesrepublik Deutschland zusätzlich das Bundesland der herausgebenden Stelle, weil dort die Vermessungsämter der Länder zuständig sind. Aus dieser Angabe allein ergeben sich Lage, Zuschnitt und Inhalte des Reviers nicht; zur Lage siehe Punkt j). Das vom Kunden im Revier hinterlegte Bundesland, nach dem sich Schusszeiten und Fristen richten, ist eine davon getrennte Angabe und bleibt nach Punkt a) im Klartext gespeichert.

j) Der Ort der Revierkarte: Die beim Bau der 3D-Karte von den amtlichen Quellen geholten Kartenkacheln werden im Revier des Kunden abgelegt und dort verschlüsselt. Ihre Datei- und Ordnernamen entsprechen den Blattnummern der amtlichen Kartenblätter und bleiben lesbar, weil die Auslieferung und der Offline-Vorrat des Reviers daran anknüpfen. Aus ihnen ist derjenige Kartenausschnitt ableitbar, aus dem die 3D-Karte gebaut wurde; dieser Ausschnitt ist größer als das Revier. Grenzverlauf, Zuschnitt und Inhalte des Reviers ergeben sich daraus nicht.

k) Meldungen an die Revierleitung: Meldet ein Mitglied einen Beitrag (Nachricht, Marker, Foto) an die Revierleitung, geht die Meldung verschlüsselt an diese. Im Klartext bleiben, dass gemeldet wurde, wer gemeldet hat, auf welchen Eintrag sich die Meldung bezieht und der gewählte Grund (Beleidigung, Rechtswidrigkeit, Werbung, Sonstiges). Der Anbieter erhält genau diese Angaben per E-Mail, nicht den Inhalt des gemeldeten Beitrags und nicht den Text der Meldung.

l) Ausgeblendete Personen: Blendet ein Mitglied die Beiträge einer anderen Person für sich aus, speichert der Anbieter diese Auswahl im Klartext bei der Mitgliedschaft dieses Mitglieds (Punkt a), damit sie auf allen Geräten dieses Kontos gilt. Sie besteht aus den Kontonummern der ausgeblendeten Mitglieder und, bei Personen, die ohne eigenes Konto über den Revier-Link teilnehmen, aus den von diesen selbst vergebenen Anzeigenamen. Revierinhalte enthält sie nicht. Sie wirkt nur für das Mitglied, das sie angelegt hat; die ausgeblendete Person erfährt davon nichts. Wer ohne eigenes Konto über den Revier-Link teilnimmt, speichert seine ausgeblendeten Personen ausschließlich auf seinem Gerät. Die Liste wird mit dem Konto oder mit dem Verlassen des Reviers gelöscht.

2.6.2 IP-Adressen werden nicht dauerhaft gespeichert. Sendet der Kunde aus der App ausdrücklich einen technischen Messbericht (Bildraten und Geräteangaben), speichert der Anbieter diesen Bericht samt IP-Adresse und Reviernummer, um Rückmeldungen zuordnen zu können; Revierinhalte sind darin nicht enthalten. Die Ausnahmen nach Punkt 2.6.1 sind auf der Sicherheitsseite unter https://revier3d.at/sicherheit im Einzelnen erläutert; technische Einzelheiten enthält das Whitepaper unter https://revier3d.at/whitepaper.

3. Vertragsschluss und Testphase

3.1 Die Registrierung ist kostenlos. Mit der Registrierung beginnt eine kostenlose Testphase von 7 Tagen mit dem Basic-Funktionsumfang. Die Testphase endet automatisch; es entsteht KEINE Zahlungspflicht und es ist keine Kündigung nötig. Nach Ablauf sind Änderungen gesperrt und die weitere Nutzung setzt einen kostenpflichtigen Tarif voraus. Wurde das Revier ohne Konto angelegt (also nur über den Einstieg auf der Website, ohne Registrierung), kann der Anbieter es frühestens sieben Tage nach Ablauf der Testphase samt Inhalten löschen; wer seine Daten behalten möchte, legt daher vor Ablauf ein Konto an. Der Anbieter kann Aktionscodes ausgeben, die eine längere Testphase oder einen anderen Funktionsumfang gewähren; Dauer und Umfang werden beim Einlösen angezeigt. Nach Ablauf gilt Punkt 3.1.

3.2 Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde einen Tarif kostenpflichtig bestellt und der Anbieter die Bestellung bestätigt.

3.3 Der Anbieter kann Registrierungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

4. Preise und Zahlung

4.1 Der Tarif „Basic" kostet 9,90 Euro pro Monat oder 99 Euro pro Jahr, der Tarif „Pro" 39,90 Euro pro Monat oder 399 Euro pro Jahr. Für Kunden in der Europäischen Union verstehen sich alle Preise inklusive Umsatzsteuer; diese wird vom jeweiligen Zahlungsanbieter (Punkte 4.2 und 4.6) berechnet und abgeführt. Bei Kunden außerhalb der Europäischen Union kann zusätzlich eine an ihrem Wohnsitz geltende Verbrauchssteuer anfallen (etwa die US-amerikanische Sales Tax); sie wird vor Abschluss der Bestellung gesondert ausgewiesen.

4.2 Bei Website-Abschlüssen erfolgt die Zahlung über Paddle (Paddle.com Market Limited, Dublin, Irland) als „Merchant of Record": Paddle tritt beim Kauf als Wiederverkäufer auf, wickelt die Zahlung ab und stellt die Rechnung aus. Ergänzend gelten die Käufer-Bedingungen von Paddle (https://www.paddle.com/legal/checkout-buyer-terms).

4.2 Bei Website-Abschlüssen erfolgt die Zahlung über den Zahlungsdienstleister der Website als „Merchant of Record": Er tritt beim Kauf als Wiederverkäufer auf, wickelt die Zahlung ab und stellt die Rechnung aus. Ergänzend gelten seine Käufer-Bedingungen, die im Bestellvorgang auf der Website verlinkt sind.

4.3 Preisänderungen gelten nicht für bereits bezahlte Zeiträume und werden mindestens ein Monat vor Wirksamwerden angekündigt. Im Fall einer Preiserhöhung kann der Kunde zum Wirksamwerden kündigen.

4.4 Der Anbieter kann zeitlich befristete Rabattaktionen anbieten (z. B. einen "Beta-Rabatt" während der Beta-Phase). Der ermäßigte Preis und die Dauer der Ermäßigung werden vor dem Kauf klar angezeigt. Nach Ablauf der angezeigten Rabattdauer gilt automatisch der in Punkt 4.1 genannte reguläre Preis; dies ist keine Preiserhöhung im Sinne von Punkt 4.3, da die Befristung von Anfang an Vertragsinhalt war.

4.5 Abweichend von Punkt 4.4 gilt für den Beta-Gründerpreis keine befristete Rabattdauer und kein automatischer Wechsel auf den regulären Preis. Für Basic-Buchungen mit einem Bestellabschluss bis einschließlich 31. Dezember 2026, 23:59:59 Uhr (Zeitzone Europe/Vienna) gilt der Beta-Gründerpreis von 9,90 Euro pro Monat oder 99 Euro pro Jahr, solange dasselbe Abonnement ununterbrochen fortbesteht. Ein Wechsel zwischen monatlicher und jährlicher Abrechnung, ein Wechsel zwischen Basic und Pro innerhalb desselben Abonnements sowie eine vorübergehende Zahlungsstörung beenden diese Zuordnung nicht. Ist das Abonnement endgültig beendet, gilt für einen späteren Neuabschluss der dann reguläre Preis. Der Beta-Gründerpreis ist nicht mit weiteren Preisnachlässen kombinierbar. Der reguläre Basic-Preis nach Punkt 4.1 gilt für Buchungen ab 1. Jänner 2027 und beträgt dann 19,90 Euro pro Monat oder 199 Euro pro Jahr.

4.6 Für Abschlüsse in den unterstützten Store-Apps stehen Basic und Pro als automatisch verlängernde Abonnements mit monatlicher oder jährlicher Laufzeit zur Verfügung. Auf iPhone und iPad wird der Kauf über den Apple App Store, bei Installationen aus Google Play über Google Play abgewickelt.Der Kauf wird über den Store abgewickelt, aus dem die App installiert wurde. Maßgeblich sind der vor der Bestätigung angezeigte Gesamtpreis, die Laufzeit und die Bedingungen des jeweiligen Stores. Der Store verarbeitet die Zahlung und stellt den Zahlungsbeleg bereit; der Anbieter erhält keine vollständigen Kartendaten. Die kostenlose Testphase nach Punkt 3.1 ist kein automatisch verlängerndes Store-Testabo. Aktionscodes des Anbieters werden in Store-Apps nicht eingelöst.

4.6.1 Das Store-Abo wird vor dem Kauf einem eigenen Revier und dem angemeldeten Käuferkonto zugeordnet. Kaufen dürfen die berechtigte Revierleitung und entsprechend berechtigte Administratoren. Ein Store-Konto kann ein Revier über den jeweiligen Store bezahlen. Das Abo gilt für dieses Revier auf allen unterstützten Geräten mit den bestehenden Mitgliederrechten; es überträgt keine Revierleitung und ist keine Familienfreigabe. Die Wiederherstellung stellt die ursprüngliche Zuordnung wieder her und verschiebt das Abo nicht in das gerade geöffnete Revier. Bereits anderweitig bezahlte Reviere erhalten keinen zweiten Kauf angeboten; vorhandene Verträge werden nicht automatisch auf einen anderen Zahlungsanbieter umgestellt.

4.6.2 Für Basic-Neuabschlüsse bis Ende 2026 ist der Store-Gründerpreis mit 9,90 Euro pro Monat oder 99 Euro pro Jahr vorgesehen; für Neuabschlüsse ab 1. Jänner 2027 beträgt Basic 19,90 Euro pro Monat oder 199 Euro pro Jahr. Pro kostet 39,90 Euro pro Monat oder 399 Euro pro Jahr. Vor jeder verbindlichen Bestellung zeigt der Store den für diesen Kauf geltenden Preis an. Bestehende Basic-Store-Abos behalten den eingerichteten Gründerpreis nach den Regeln des jeweiligen Stores. Bei Tarif- oder Laufzeitwechsel gilt der vom Store angezeigte Preis; die weitergehende Wechselgarantie für Website-Verträge nach Punkt 4.5 gilt ausdrücklich nicht für Store-Verträge. Apple ermöglicht bei einem entsprechend eingerichteten Bestandspreis einen Wiederabschluss innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf zu diesem Bestandspreis. Bei Google wird eine bestehende Preiskohorte nicht allein wegen des Jahreswechsels auf den neuen Preis umgestellt. Ein späterer Neuabschluss richtet sich nach dem dann angezeigten Storepreis.

5. Laufzeit und Kündigung

5.1 Das Abo verlängert sich jeweils um die gewählte Laufzeit (Monat oder Jahr), wenn es nicht vor Ablauf gekündigt wird. Bei Website-Abos ist die Kündigung jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode möglich, formlos per E-Mail an [email protected] oder über die Kontoverwaltung. Mit Ablauf der Abrechnungsperiode enden die Synchronisation über den Server, der geteilte Zugang über den Revier-Link, das Live-Wetter und die automatische Wildkamera-Anbindung; bereits gespeicherte Wildkamera-Bilder bleiben in der lokalen Kopie erhalten. Die lokal installierte App und die darin enthaltenen Revierdaten bleiben unberührt (Punkt 2.2).

5.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5.3 Nach Vertragsende bleibt das Revier für 6 Monate gespeichert und kann durch erneuten Abschluss reaktiviert werden. Danach kann der Anbieter die Daten löschen. Der Kunde kann seine Daten (z. B. GPX-Export, PDF-Exporte, Komplett-Export der Buchhaltung) vor Vertragsende selbst sichern und jederzeit die sofortige Löschung über die Kontoverwaltung durchführen. Auf gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden (etwa 7 Jahre für Buchhaltungsunterlagen nach § 132 BAO) hat eine Löschung beim Anbieter keinen Einfluss; der Kunde sorgt rechtzeitig für eigene Sicherungen.

5.4 Store-Abos werden in der App unter „Konto“ über „Abo verwalten“ beim ursprünglichen Store geändert oder gekündigt. Eine Kündigung beendet die nächste Verlängerung; bereits bezahlter Zugang bleibt bis zum bestätigten Ende erhalten. Eine E-Mail an den Anbieter, das Deinstallieren der App oder das Löschen des Revier3D-Kontos beendet ein Store-Abo nicht. Die Kontolöschung bleibt möglich; der Kunde muss das Store-Abo separat kündigen. Erstattungen werden nach den Bedingungen des ursprünglichen Zahlungsanbieters bearbeitet; gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Bei bestätigter Erstattung oder Rücknahme eines Kaufs werden die darauf beruhenden Rechte entsprechend berichtigt. Andere gültige Abos und Zahlungsnachweise bleiben berücksichtigt. Die dauerhafte Offline-Nutzung nach Punkt 2.2 setzt mindestens eine bestätigte echte Zahlung voraus, die nicht vollständig erstattet wurde; kostenlose Testphasen und Testkäufe begründen diesen Anspruch nicht. Eine vom Store bestätigte Kulanzzeit kann den Online-Zugang bei einem Zahlungsproblem vorübergehend erhalten; eine tatsächliche Pause oder Kontosperre bei Google gewährt keinen Online-Zugang.

6. Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde hält seine Zugangsdaten und das gemeinsame Revier-Passwort geheim und gibt sie nur an Personen weiter, die zum Zugriff auf das Revier berechtigt sein sollen. Der Kunde ist für Eintragungen verantwortlich, die über seinen Revier-Link mit dem Revier-Passwort erfolgen.

6.2 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm eingetragenen Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und den jagdrechtlichen Vorschriften seines Bundeslandes entsprechen. Die Verantwortung für die Richtigkeit jagdlicher Aufzeichnungen (insbesondere Abschussplan und Streckenliste gegenüber Behörden) liegt beim Kunden; Revier3D ist ein Hilfsmittel und ersetzt keine behördliche Meldung.

6.3 Missbräuchliche Nutzung (etwa Überlastung der Systeme, Zugriff auf fremde Reviere, Weiterverkauf) berechtigt den Anbieter zur Sperre des Zugangs.

6.4 Bindet der Kunde Wildkameras an Revier3D an, entscheidet er allein über deren Aufstellung und Betrieb. Er stellt sicher, dass der Einsatz nach den Vorschriften seines Bundeslandes zulässig ist, und ist für Standortwahl, Kennzeichnung und Rechtsgrundlage verantwortlich, soweit auf den Aufnahmen Personen erkennbar sein können. Revier3D speichert und zeigt die übermittelten Bilder ausschließlich innerhalb des jeweiligen Reviers und wertet sie nicht darüber hinaus aus. Näheres zur Verarbeitung enthält die Datenschutzerklärung.

6.5 Der Kunde ist für die sichere Verwahrung seines Revier-Passworts und seines Wiederherstellungscodes allein verantwortlich. Bei Verlust des Revier-Passworts ohne verfügbaren Wiederherstellungscode sind alle verschlüsselten Daten unwiderruflich verloren. Der Anbieter kann diese Daten nicht wiederherstellen (Punkt 2.6). Dies betrifft ausdrücklich auch Buchhaltungsunterlagen, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (insbesondere § 132 BAO) unterliegen. Der Kunde wird dringend empfohlen, den Wiederherstellungscode sicher und getrennt vom Passwort zu verwahren und regelmäßig verschlüsselte Exporte seiner Daten durchzuführen.

6.6 Unzulässig sind Inhalte, die andere beleidigen oder belästigen, gegen Gesetze verstoßen (insbesondere Jagdrecht, Tierschutz, Waffenrecht) oder Werbung ohne Bezug zum Revier darstellen. Jedes Mitglied kann einen Beitrag melden; die Meldung geht an die Revierleitung und an die Jagdaufsicht, die sie erledigen. Jedes Mitglied kann außerdem die Beiträge eines anderen für sich ausblenden: das Ausblenden gilt für den Revier-Chat und die Fotogalerie zugleich, wird beim Konto gespeichert und lässt sich jederzeit wieder aufheben. Die Revierleitung kann Beiträge löschen, Mitglieder in jedem Tarif aus dem Revier entfernen und mit dem Schalter „Link-Nutzer dürfen im Chat schreiben" das Schreibrecht aller Personen abschalten, die über den Revier-Link teilnehmen; der Zugang eines entfernten Mitglieds endet sofort. Wiederholte Verstöße berechtigen den Anbieter zur Sperre des Zugangs (Punkt 6.3). Hinweise an: [email protected]. Der Anbieter beantwortet solche Hinweise in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

7. Verfügbarkeit und Gewährleistung

7.1 Der Anbieter erbringt die Leistung mit branchenüblicher Sorgfalt, schuldet aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsfenster und Ausfälle durch Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (etwa Ausfall von Drittdiensten für Karten- und Höhendaten) sind möglich.

7.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln, insbesondere das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) für digitale Leistungen.

8. Haftung

8.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden.

8.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Beschränkung nur, soweit sie gesetzlich zulässig ist.

8.3 Karten-, Kataster-, Höhen- und Wetterdaten stammen aus externen Quellen (unter anderem basemap.at, BEV, OpenStreetMap, GeoSphere Austria, Open-Meteo) und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Sie dienen der Orientierung; für Grenzverläufe sind ausschließlich die amtlichen Unterlagen maßgeblich.

8.4 Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, die darauf beruhen, dass der Kunde sein Revier-Passwort oder seinen Wiederherstellungscode verloren hat (Punkt 2.6, 6.5). Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist eine Sicherheitsmaßnahme zugunsten des Kunden; ihre Kehrseite (keine Wiederherstellung ohne Schlüssel) ist eine bekannte und akzeptierte Eigenschaft dieses Verfahrens. Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht nach § 132 BAO bleibt in der Verantwortung des Kunden.

9. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung unter https://revier3d.at/datenschutz.

10. Änderungen dieser AGB

Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens ein Monat vor Wirksamwerden per E-Mail angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten AGB; auf diese Folge wird in der Ankündigung hingewiesen. Bei Widerspruch kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung beenden.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen ihres Aufenthaltsstaats unberührt.

11.2 Für Klagen gegen Verbraucher mit Wohnsitz in Österreich gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: 21. September 2026